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Aktivcenter

Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1 (Kombination der Nummern 1, 3 und 5) SGB III ist die Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch intensive Aktivierung.
Vorrangiges Ziel ist es, langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige durch Unterbreitung niederschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen.
Darüber hinaus soll eine Ergänzung durch Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit anschließender Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
Die Aktivierung wird durch intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt.

Teilnehmer sind in der Regel erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 Jahre, insbesondere Langzeitarbeitslose mit umfassendem Stabilisierungsbedarf, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen, wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können über persönliche und soziale Problemlagen verfügen.

Fachbereiche: Fort- und Weiterbildung, Integration in den Arbeitsmarkt
Kursabschluss: Teilnahmebescheinigung
Bildungsgutschein:

Datum Form Tage Einh.
15.03.11 - 14.09.2012 Vollzeit Montag bis Freitag (Abweichungen in Praktikumsphasen möglich!)