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Aufbauqualifizierung für Pflegehilfskräfte Behandlungsschein LG 1+2 ambulante und stationäre Pflege

Ihre Chancen!

Häusliche und stationäre Pflege

Gemäß Landesvertrag NRW Häusliche Pflege, § 13 "Berechtigung zur Abgabe der Leistungen" ist der Einsatz von Pflegehilfskräften in der einfachen Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1 und 2 seit einiger Zeit zugelassen. Diese Regelung ermöglicht es Pflegehilfskräften in Nordrhein-Westfalen (NRW) unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch behandlungspflegerisch tätig zu werden.
Wer sich als Pflegehilfskraft entsprechend qualifizieren möchte, dem bietet das InBIT eine passende Fortbildung:
Aufbaulehrgang Behandlungspflege Stufe 1 u. 2.

Auf dem Programm stehen u. a. Informationen zur Hygiene, Diabetes, Blutzucker-Messung, das Richten und Verabreichen von Medikamenten sowie der Umgang mit Injektionen und Infusionen und vieles mehr.

Zielgruppe

Teilnehmen können sowohl Schwestern- / Pflegediensthelfer/-innen als auch Personen ohne Ausbildung, jedoch zweckmäßiger Weise mit zweijähriger Berufserfahrung in der ambulanten oder stationären Pflege. Übrigens können Sie die 2-jährige pflegerische Berufserfahrung auch nach dem Lehrgang ableisten.

Ausgeglichenheit und persönliche Stabilität sowie auch zeitliche Flexibilität als Grundvoraussetzungen können Ihnen nach der fachtheoretischen und fachpraktischen
Qualifizierung einen neuen Arbeitsmarkt eröffnen.

Fachbereiche: Fort- und Weiterbildung, Integration in den Arbeitsmarkt, Angebote für Alleinerziehende, Angebote für Migranten, Wiedereinstieg in den Beruf bei Reha, Qualifizierung von Mitarbeitern
Kursabschluss: Behandlungsschein LG 1+2
Bildungsgutschein: nein

Datum Form Tage Einh.
Keine Angabe Vollzeit Montag bis Samstag 186 Stunden + 3 Monate Praktikum