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Ausbildungsbegleitende Hilfen/Sozialpädagogische Begleitung/Ausbildungsmanagement (abH nach §§ 241, 243 Abs. 1 sowie 243 Abs. 2 SGB III)

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen zielen darauf ab, Jugendlichen, die besondere Hilfen bedürfen, den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – integratives Modell (BaE integrativ und kooperativ nach § 242 SGB)

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE integrativ und kooperativ) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperatives Modell (BaE integrativ und kooperativ nach § 242 SGB)

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE integrativ und kooperativ) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Das landesweite Pilotprojekt "3. Weg in der Berufsausbildung in NRW" startete im Oktober 2006. Rund 850 Jugendliche und junge Erwachsene, die auf dem regulären Ausbildungsmarkt unvermittelt waren, erhielten die Chance, über einzelne Ausbildungsbausteine einen regulären Berufsabschluss - in 13 verschiedenen und anerkannten Ausbildungsberufen – zu erhalten.

Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)

Das Programm TEP des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Förderlinie im Rahmen des Handlungsprogramms „Brücken bauen in den Beruf“.