Sie sind hier: Jugendliche

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BaE kooperatives Modell

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 242 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 242 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) – allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung – und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO (bisher „Werkerausbildung“ bzw. künftig „Fachpraktiker“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
BaE nach § 242 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.

Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Fachbereiche: Ausbildung
Kursabschluss: Abschlussprüfung vor der IHK zu Berlin
Bildungsgutschein:

Datum Form Tage Einh.
01.09.2011 - 31.08.2014 Vollzeit