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Umschulung
Unter einer Umschulung versteht man ein verkürzte Ausbildung. Eine Umschulung kann nur machen, wer schon einen Beruf erlernt hat oder entsprechende Berufserfahrung hat. Deshalb kann die zweite Ausbildung verkürzt werden (=Umschulung). Unter besonderen Voraussetzungen kann auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulung teilnehmen. Es handelt sich dann begrifflich um eine Ausbildung.
Die Umschulung ist die Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.). Sie führt so z.B. zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Lehrgänge oder Fortbildungen als Umschulung bezeichnet, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Die Dauer der Umschulung richtet sich nach der eigentlichen Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs. Meistens haben die kaufmännische Ausbildungen eine Ausbildungszeit von 3 Jahren (=24 Monate Umschulungszeit) und die technischen Berufe 3,5 Jahre (=30 Monate Umschulungszeit).
Ein Bildungsträger übernimmt die Funktion des Ausbildungsbetriebes. In Übungswerkstätten oder - firmen erlernen die Umschüler den Beruf. Praktika in Betrieben sind Bestandteil der überbetrieblichen Umschulung.
